Die feuerpolizeilichen Überprüfungen werden von der Gemeinde oder dem Magistrat durchgeführt. Da wir bereits im Vorfeld von den Behörden über die Termine informiert werden, leiten wir die für die Feuerbeschau erforderliche Informationen, z.B. Datum der letzten Feuerstättenüberprüfung, bereits im Vorfeld weiter. Somit helfen wir das gesamte Verfahren für Sie zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Für den Fall, dass die Überprüfung der Feuerstätte bereits wieder durchzuführen ist, nehmen wir selbstverständlich an der Feuerbeschau teil und führen im Zuge dieser, die erforderlichen Überprüfungen direkt für Sie durch. Damit ist sichergestellt, dass einer der häufigsten Auflagepunkte bereits im Zuge der Feuerpolizeilichen Überprüfung abgearbeitet werden kann. Mit unserem breiten Leistungsangebot im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes stehen wir Ihnen auf Wunsch für die Behebung von allfällig festgestellten Mängeln gerne zur Seite, von der Überprüfung der Feuerlöscher bis zu Dichtheitsprobe der Gasleitung gem. ÖVGW-Richtlinie G 10. Somit entfallen eventuelle Vorschreibungspunkte und einer einfachen und unbürokratischen Abwicklung steht nichts entgegen. Selbstverständlich senden wir auf Wunsch alle erforderlichen Berichte direkt an die Behörde.